Behandlungsvertrag & Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hypnose inkl. Fernberatung/webbasierter Beratung

 

Zwischen Institut Seelenfrieden Corp, 405 Fifth Ave. South Suite 7, Naples, FL 34102 USA, – nachfolgend Institut genannt – und dem/r Klienten/in – nachfolgend Klient genannt – wird im Rahmen von Hypnose Dienstleistungen nach deutschem Recht im Sinne der §§ 611 ff. BGB, nach Florida-Law FL Statutes –Chapter 485, folgender Vertrag geschlossen. Dieser Behandlungsvertrag gilt, insofern zwischen den Vertragsparteien

Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

1 Vertragsgegenstand

Der Klient nimmt beim Institut eine

  • Verhaltenstherapie
  • Therapie gegen Ängste und Phobien
  • Schmerztherapie und psychosomatische Beschwerden
  • Trauerbegleitung
  • Therapie gegen Zwangsstörungen
  • Therapie traumatischer Erlebnisse und Missbrauch
  • Therapie von Belastungsstörungen
  • Therapie zur Lösung innerer Konflikte und Blockaden
  • Therapie zur Stärkung von Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl
  • Anti-Tinnitus-Therapie
  • Entspannungstherapie
  • Therapie zur Stärkung des Kinderwunsches
  • Therapie zur Leistungsoptimierung
  • Therapie zur Steigerung von Konzentration und Lernfähigkeit
  • Therapie um Prüfungen ohne Stress absolvieren zu können
  • Therapie zur Stärkung von Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl

mit Hilfe der Hypnose in Anspruch. Der Klient ist darüber aufgeklärt, dass diese hypnotische Behandlungenkeine körperliche Untersuchung oder mögliche Behandlung durch einen Arzt ersetzt und dass er/sie bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

2 Vertragsschluss

 

  1. a) Der Behandlungsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Der Behandlungsvertrag kommt durch schlüssiges Verhalten zustande, wenn sich der Klient telefonisch oder schriftlich (E-Mail; Onlineterminbuchung auf der Homepage) an das Institut gewendet hat, um eine Hypnosedienstleistung in Anspruch zu nehmen und einen Termin (Tag und Uhrzeit) vereinbart. Sofern der Klient entsprechende Kontaktdaten zur schriftlichen Terminbestätigung (z.B. Email-Adresse) an das Institut weitergibt, bestätigt das Institut den vereinbarten Termin schriftlich. Davon unbenommen kann in Ausnahmefällen der Behandlungsvertrag auch fernmündlich, durch zwei übereinstimmende Willensklärungen hinsichtlich Behandlungstag und Uhrzeit, zustande kommen.

 

  1. b) Die schriftliche Bestätigung durch das Institut erfolgt innerhalb von 3 Werktagen. Sollte nach Ablauf dieser 3 Werktage keine Bestätigung durch das Institut eingegangen sein, ist der Klient dazu angehalten, das Institut telefonisch oder schriftlich zu kontaktieren, um Fehler bei der technischen Übermittelung (per E-Mail) auszuschließen und die Bestätigung anzufordern.

 

  1. c) Das Institut ist dazu berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; vor allem wenn davon auszugehen ist, dass das benötigte Vertrauensverhältnis nicht zustande kommen wird, oder die Wünsche des Anfragenden nicht behandelbar sind – sei es aufgrund der Spezialisierung des Instituts, aus gesetzlichen Gründen oder Gewissenskonflikten.

 

  1. d) Eine Kündigung des Behandlungsvertrages ist durch die Kündigungsregelungen der §§ 626 ff. BGB nach deutschem Recht möglich. Ein Behandlungsvertrag wird in der Regel mündlich (oder konkludent, d. h. durch sogenanntes „schlüssiges Handeln“) geschlossen und kann auch mündlich (oder konkludent) gekündigt

werden. Eine Kündigung des Behandlungsvertrags erfolgt seitens des Klienten in

der Regel durch eine Nichtinanspruchnahme weiterer Dienstleistungen.

 

3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages inkl. Bestimmungen über

Fernbehandlungen / webbasierter Beratung

 

  1. Die Inhalte dieses Behandlungsvertrages ergeben sich aus vorgenanntem § 1.
  2. Das Institut schuldet die „Leistung der versprochenen Behandlung“. Ein Behandlungserfolg wird nicht geschuldet. Aufgrund der Komplexität der Vorgänge im menschlichen Körper und speziell im Gehirn, die durch den Menschen kaum beherrschbar sind, kann ein Erfolg der Behandlung am lebenden Organismus nicht versprochen werden.
  3. Die Durchführung der Hypnose ergibt sich aus der Anamnese sowie der Entwicklung der Befindlichkeit des Klienten. Zuvor wurde der Klient durch das Institut über die anwendbaren Methoden in fachlicher wie auch wirtschaftlicher Hinsicht informiert.
  4. Der Klient kann die hypnostische Dienstleistung nur in Anspruch nehmen, wenn er Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung (Spezifizierung siehe § 3 Absatz e) leidet. Der Klient wird zusätzlich im Ersttermin darüber informiert und bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Anamnesebogen, dass keine Kontraindikationen vorliegen. Mit der Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings oder einer Therapie, sowie der Buchung einer Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.
  5. Eine Hypnosesitzung sollte ausdrücklich nur durchgeführt werden, wenn keine der nachfolgend aufgeführten Kontraindikationen vorliegt. Durch die Inanspruchnahme einer Dienstleistung des Instituts erklärt der Klient ausdrücklich sichergestellt zu haben, dass er körperlich gesund ist und keine der nachfolgenden Kontraindikationen vorliegen (z. B. Epilepsie, Thrombose, Lungenembolie, endogene Psychosen / endogene Depression, Demenz, suizidale Krise / akute Notlage, hochgradige Intelligenzdefekte oder Gedächtnisausfälle, krankhafte Neigung zu Kurzschlusshandlungen, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzinsuffizienz, Drogen- oder Alkohol-Abhängigkeit, Anfallsleiden, Manie, Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen, oder andere Psychosen, Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Schwangere, sowie ansteckende Krankheiten). Sollte der Klient schwerwiegende Erkrankungen, ansteckende Erkrankungen oder Kontraindikationen verschweigen, übernimmt der Klient eventuelle Haftungsansprüche für Schäden, so dass das Institut vollumfänglich von eventuellen Haftungsansprüchen freigestellt wird.
  6. Der Klient weiß, dass mit dem vom Institut angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen auf der körperlichen Ebene vorgenommen werden. Der Klient ist aufgefordert, evtl. bestehende medizinische oder klinische Behandlungen oder medikamentöse Therapien nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.
  7. Das Institut bietet alternativ und unter bestimmten Voraussetzungen auch webbasierte Dienstleistungen (z.B. Videotelefonie) an. Hier gelten die gleichen Informations- und Sorgfaltspflichten (Aufklärung) wie bei Dienstleistungen im Institut. Es gelten die gleichen Vergütungsregelungen (gem. § 5 Vergütung) und Stornierungsregelungen gem. § 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien).
  8. Für die webbasierten Dienstleistungen (z.B. Videotelefonie) nutzt das Institut ein in der Praxis vielfach erprobtes System und ist laut Systemanbieter 100 % DSGVO-konform. Der Vorteil dieses Systems ist, dass keine Installation auf dem PC erforderlich ist und der Anbieter dieser Plattform keine Kenntnis von den Inhalten und auch keinen Zugriff auf die Daten hat.
  9. Bei Fernsprechstunden / webbasierter Dienstleistungen bedarf es für Aufzeichnungen im Rahmen der Sitzung in jedem Fall der vorherigen Zustimmung beider Seiten. Gleiches gilt für die spätere Verwendung der Aufzeichnung. Sollte es keine vorherige Vereinbarung geben, sind Aufzeichnungen für beide Seiten nicht erlaubt.
  10. Die Behandlung, auch die Fernsprechstunde oder die webbasierte Beratung, enthebt den Klienten nicht davon, die volle Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der Klient, sich zeit nah zu melden.

 

 

4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien

 

  1. Das Institut wird nach einem konsequenten Bestellsystem geführt, bei welchem aufgrund des hohen Zeitaufwandes für Dienstleistungen nicht gleichzeitig andere Klienten für denselben Termin bestellt werden. Hinzu kommt die individuelle Sitzungsvorbereitung. Sie hat zur Folge, dass sich ein Klient, welcher seinen Termin nicht rechtzeitig absagt, zum Zeitpunkt des Behandlungstermins in Annahmeverzug befindet. Daraus ergibt sich ein Vergütungsanspruch. Durch die Nichtannahme der ihm angebotenen Leistung ist der Klient in Annahmeverzug geraten. Auf sein Verschulden kommt es dabei nicht an.
  2. Ist der Klient verhindert und kann den gebuchten Sitzungstermin, die Fernsprechstunde oder die webbasierte Beratung nicht wahrnehmen kann dieser, bis 24 Stunden vor dem geplanten Termin, kostenfrei storniert und kostenfrei verschoben werden. Ohne rechtzeitige Verschiebung sowie bei Nichterscheinen wird, wie in Bestellpraxen üblich, das vereinbarte Honorar zur sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt explizit auch in Bezug auf vereinbarte Termine für Fernsprechstunden oder webbasierter Beratung. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin, oder verspätete Erreichbarkeit bei der Fernsprechstunde oder der webbasierten Beratung, kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Klienten von der gebuchten Zeit abgezogen werden. Es ist trotzdem das volle Honorar gemäß Buchung zu bezahlen. Die Stornierungsgebühr fällt nicht an, wenn der Klient das Versäumen des Termins nicht verschuldet (z.B. zum Beispiel im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls) nicht erscheinen kann, und er gegenüber dem Institut diesen Umstand unverzüglich schriftlich nachweist, z.B. durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches die Unfähigkeit der Teilnahme an der Sitzung bescheinigt oder durch den Nachweis, dass dem Institut ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
  3. Eine Terminabsage seitens des Instituts kann per EMail, telefonisch, WhatsApp, SMS oder postalisch erfolgen. Der Klient hat keinen Regressanspruch gegenüber dem Institut, wenn eine Terminabsage den Klienten nicht rechtzeitig erreicht.
  4. Kann das Institut die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin wegen Verhinderung nicht erbringen, so kann das Institut, für die eventuell entstandenen Kosten nicht haftbar gemacht werden, insofern die Verhinderung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Das Institut wird in diesen Fällen Ersatztermine anbieten.

 

5 Vergütung

  1. Das Institut hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe des Honorars entspricht, soweit nichts anderes vereinbart wird, den Honorarsätzen, die auf der Homepage institut-seelenfrieden.de (alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten) am Tage der Vereinbarung des Termins angegeben sind. Das Anwenden von anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnissen ist ausgeschlossen. Das Honorar bezieht sich allein auf die vereinbarte Dienstleistung. Soweit über diese hinaus weitere, ggf. kostenlose Dienstleistungen angeboten werden, so besteht auf diese mit der Begleichung des Honorars kein Rechtsanspruch.
  2. Das Institut darf nach Gesetz keine Garantien für den Erfolg einer Hypnose-Behandlung geben. Aus diesem Grund ist auch keine Erstattung möglich, da eine Dienstleistung („die Leistung der versprochenen Behandlung“) erbracht und somit kein Erfolg geschuldet wird bzw. wenn der gewünschte Behandlungserfolg nicht eintritt (siehe § 3 b).
  3. Der Honoraranspruch des Instituts gilt unabhängig von einer ggf. vorliegenden oder nicht vorliegenden Erstattungsfähigkeit der Kosten durch Krankenkassen oder die Beihilfe. Jeder Klient des Instituts ist ein Privatklient und somit Privatzahler. Einige private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen – je nach Tarif – Kosten. Ob und in welchem Umfang die Kosten der Hypnose- Behandlung beim Institut z.B. von privaten Krankenkassen oder Beihilfekassen erstattet werden können, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab, die der Klient unterzeichnet hat und über die das Institut keine Kenntnis hat. Die Klärung der Kostenübernahme, rechtzeitig vor Beginn der Behandlung, ist Sache des Klienten. Ebenso hat der Klient das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen (u.a. Rechnungen) händigt das Institut dem Klienten aus. Rechnungen zur Vorlage beim Finanzamt müssen keine Diagnose enthalten!
  4. Das Honorar für die vom Institut erbrachten Leistungen ist sofort nach dem Behandlungstermin direkt in der Praxis in BAR oder per akzeptierter Kreditkarten oder Zahlungssysteme zu entrichten, es sei denn es wurde vorab schriftlich etwas anderes vereinbart. In Ausnahmefällen kann seitens des Instituts die Zahlung per Überweisung gestattet werden, die dann innerhalb von 7 (sieben) Tagen zu erfolgen hat. Das Institut behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen auf Vorauszahlung zu bestehen.
  5. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, beginnt ein Mahnprocedere. Ab der
  6. Mahnung werden die gesetzlichen Verzugszinsen geltend gemacht, zudem eine Kostenpauschale in Höhe von 20,00 €/$.

 

6 Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Die Klientendaten werden vom Institut gemäß DSGVO und Florida-Law vertraulich behandelt. Auskünfte bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten gegeben.
  2. Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn das Institut auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise in Bezug auf die Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder wenn das Institut auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, jedoch nicht für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist außerdem nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie öffentliche persönliche Angriffe gegen das Institut und seiner Mitarbeiter oder deren Berufsausübung erfolgen, der Klient die Vertraulichkeit somit von sich aus aufhebt, und das Institut sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  3. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes, DSGVO und Florida-Law. Alle vom Klienten erhaltenen Daten werden ausschließlich nur erhoben, verarbeitet, genutzt, soweit dies für die Begründung und Durchführung des vom Klienten erteilten Auftrages und der Geschäftsbeziehung zwischen dem Klienten und dem Institut erforderlich ist. Dem Klienten wird eine separate EU-DSGVO-konforme Datenschutzvereinbarung und eine Vereinbarung nach Florida-Law vorgelegt. Mit Kenntnisnahme oder Unterzeichnung dieser stimmt der Klient der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der durch die Vereinbarung übermittelten, personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung der Dienstleistung zu.

 

7 Haftung

  1. Das Institut übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Klienten verursacht wurden (z.B. auch durch vorzeitigen Abbruch, Verschweigen von Vorerkrankungen, unzureichender Motivation). Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen.
  2. Das Institut haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Grundsätzlich kann die Inanspruchnahme von Dienstleistungen unter Umständen zu Belastungen in Bereichen führen, die weder vom Klienten noch vom Institut vor Beginn der Behandlung bedacht werden. Allein aus dem Misslingen einer Behandlung, d.h. aus der Nichtverbesserung oder Verschlechterung des Zustands des Klienten kann nicht geschlossen werden, dass das Institut behandlungsfehlerhaft gehandelt hat. Der Grundsatz der Behandlungshaftung besagt, dass dem Klienten das Schadensrisiko seiner Krankheit obliegt und nur das Schadensrisiko auszugleichen ist, welches sich aus einer schuldhaft fehlerhaften Behandlung ergibt. Die Verwirklichung des letztgenannten Risikos lässt sich aber nicht bereits aus der misslungenen Behandlung folgern, da sich ebenso das Risiko einer Krankheit selbst verwirklicht haben kann.

 

8 Salvatorische Klausel

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am nächsten kommen. Institut und Klient klären zu Beginn ihrer Geschäftsbeziehung, ob das Recht der Bundesrepublik Deutschland oder das Recht des US-Bundesstaates Florida zur Anwendung kommt.

 

9 Gerichtsstand

Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende Meinungen sollten immer schriftlich und vertraulich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitiger Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der vereinbarte Gerichtsstand gültig.